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Ab sofort gut beraten mit dem neuen Energieausweis! |
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. |
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Hier erfahren Sie alles zu unseren Maßnahmenpaketen und helfen Ihnen somit viel Geld zu sparen. |
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